· Nachricht · Bekanntgabe von Steuerbescheiden
Ab 2025 gilt die Viertagesfiktion
| Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte gelten ab 2025 als am vierten Tag nach deren Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, statt wie bisher nach drei Tagen. Die Neuregelung gilt für Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.24 übermittelt werden. Auch ein elektronisch übermittelter Verwaltungsakt gilt am vierten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag,bleibt es dabei, dass die Bekanntgabe am nächstfolgenden Werktag erfolgt. Die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen wurde nicht umgesetzt. |
Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz (BGBl I 24, Nr. 236) wurden insbesondere die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert. Folgerichtig wurden auch die Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten (z. B. Steuerbescheiden) angepasst. Somit wird aus der bisherigen Dreitages- eine Viertagesfiktion.