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  • 15.09.2017 · Nachricht · Berufsrecht

    Einschaltung Dritter ohne Zustimmung des Mandanten erlaubt

    | Am 29.6.17 hat der Bundestag das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ beschlossen. Das Gesetz muss am 22.9.17 noch den Bundesrat passieren. |