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Umfang der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen
| Auf der Seite des BMF sind gleichlautende Ländererlasse zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG veröffentlicht worden. Die Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder aus dem Jahr 2010 sind damit aufgehoben. |
Die Erlasse enhalten Regelungen (und Beispiele) zu folgenden Punkten:
- Allgemeine Hinweise zu zulässigen und unzulässigen Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG
- Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren
- Besonderheiten der Hilfeleistung beim Verlustabzug nach § 10d EStG
Weiterführender Hinweis
- Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine; Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Nummer 11 StBerG (gleichlautende Ländererlasse)
Quelle: ID 47848073