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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Was können Steuerberater tun, wenn sie auf Bewertungsforen massiver Kritik von Mandanten ausgesetzt sind?

    von RA Hans-Günther Gilgan, Senden, www.gilgan.de

    | Bewertungsplattformen sind heute allgegenwärtig und auch Steuerberater bleiben von Kritik auf solchen Foren nicht verschont. Doch wie sollten Steuerberater reagieren, wenn sie massiver Kritik ausgesetzt sind? Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Handlungsempfehlungen für den Umgang mit negativen Bewertungen, wobei besonders das Spannungsfeld aus Verschwiegenheitspflicht und Möglichkeit zur (rechtlichen) Abwehr berücksichtigt wird. |

    Meinungsfreiheit vs. Schutz der Berufsausübung

    Wenn Mandanten im Internet Kritik an Steuerberatern üben, müssen die Rechte der Beteiligten gegeneinander abgewogen werden. Auf der einen Seite steht die Meinungsfreiheit des Mandanten (Art. 5 Abs. 1 GG), die als fundamentaler Bestandteil der demokratischen Ordnung geschützt ist. Auf der anderen Seite stehen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Steuerberaters (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie dessen Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG), welche beide die berufliche und persönliche Integrität des Steuerberaters schützen.

     

    Die Abgrenzung zwischen einer erlaubten Meinungsäußerung und einer unzulässigen Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik ist dabei entscheidend. Nach der Rechtsprechung (BVerfG 22.6.82, 1 BvR 1376/79; BVerfG 10.10.95, 1 BvR 1476/91; BGH 23.6.09, VI ZR 196/08) muss die Äußerung gedeutet werden, um festzustellen, ob es sich um ein Werturteil (Meinung) oder eine Tatsachenbehauptung handelt. Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts (BVerfG 13.5.80, 1 BvR 103/77).