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  • 13.06.2022 · Fachbeitrag · Berufsrechtsreform/Firmierung

    Alle dürfen, manche müssen – Umfirmierung von Steuerberatungsgesellschaften ab 1.8.22

    | Die Berufsrechtsreform zum 1.8.22 rückt näher. Sie hat auch Auswirkungen auf die Firmierung von Steuerberatungsgesellschaften. Da sich die Merkmale, die zum Führen der Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ berechtigen bzw. verpflichten, zum 1.8.22 ändern, kann es sein, dass bestimmte, bislang als Steuerberatungsgesellschaft firmierende Berufsausübungsgesellschaften (BAG) diese Bezeichnung nicht mehr führen dürfen. Tun sie dies gleichwohl, drohen insbesondere wettbewerbsrechtliche Maßnahmen. |