· Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Treuhandverhältnis bei Minderjährigen
| Treuhandverhältnisse im familiären Bereich können auch ohne klare schriftliche Vereinbarung anzuerkennen sein, wenn etwa der Vater dem fünfjährigen Sohn direkt und über Mitarbeiter GmbH-Anteile überträgt ( BFH 6.8.13, VIII R 10/10, Abruf-Nr. 133139 ; VIII R 11/10) |
Laut Aussage des als Ergänzungspfleger fungierenden Firmenanwalts erfolgte die Transaktion nur zur Gläubigerabwehr. Deshalb ist der Vater als Treugeber anzuerkennen und dem minderjährigen Gesellschafter-Kind keine vGA der GmbH zuzurechnen, wenn es aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist.
Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 39 | ID 42513283