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  • · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Treuhandverhältnis bei Minderjährigen

    | Treuhandverhältnisse im familiären Bereich können auch ohne klare schriftliche Vereinbarung anzuerkennen sein, wenn etwa der Vater dem fünfjährigen Sohn direkt und über Mitarbeiter GmbH-Anteile überträgt ( BFH 6.8.13, VIII R 10/10, Abruf-Nr. 133139 ; VIII R 11/10) |

     

    Laut Aussage des als Ergänzungspfleger fungierenden Firmenanwalts erfolgte die Transaktion nur zur Gläubigerabwehr. Deshalb ist der Vater als Treugeber anzuerkennen und dem minderjährigen Gesellschafter-Kind keine vGA der GmbH zuzurechnen, wenn es aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 39 | ID 42513283