· Nachricht · Corona-Hilfen
Frist für die Schlussabrechnung endet am 31.1.24
| Für prüfende Dritte steht das digitale Antragsportal innerhalb einer Nachfrist bis zum 31.1.24 für Einreichungen zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin eine Verlängerung der Schlussabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31.3.24 beantragt werden, sofern ein Unternehmensprofil im Portal angelegt wurde. |
Weiterführender Hinweis
- Weitere Hinweise im Portal unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Quelle: ID 49880794