· Nachricht · Corona-Wirtschaftshilfen
Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30.9.24
| Die noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30.9.24 eingereicht werden. Eine nochmalige Verlängerung soll es nicht geben. |
Weiterführender Hinweis
- Pressemitteilung der BStBK vom 14.3.24
Quelle: ID 49977153