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  • · Fachbeitrag · Datenspeicherung

    Steuer-Identifikationsnummer ist verfassungsgemäß

    | Die Zuteilung einer Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat der BFH mit Urteil vom 18.1.12 ( BFH 18.1.12, II R 49/10, Abruf-Nr. 120377 ) entschieden. |

     

    Hinweis | Der BFH sah die mit der Steuer-ID verbundenen Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Die Nummer ermögliche die eindeutige Identifizierung der natürlichen Personen im Besteuerungsverfahren. Sie diene damit dem verfassungsrechtlich gebotenen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze und leiste einen gewichtigen Beitrag zum Abbau von Bürokratie.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 39 | ID 31749400