· Fachbeitrag · Digitale Betriebsprüfung
So bereiten Sie sich (und den Mandanten) optimal auf die digitale Betriebsprüfung vor
von Dr. Stephan Peters, Haltern am See
| Kanzleien, Mandanten und die Betriebsprüfung befinden sich digital in einer Phase des Übergangs ‒ und das mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Um sich bestmöglich auf die Prüfungssituation vorzubereiten, sollte daher der jeweilige Digitalisierungsgrad mitberücksichtigt werden. In welchem Umfang z. B. die digitale Prüfung von Unterlagen geplant ist, zeichnet sich bereits im Gespräch vor Erlass der Prüfungsanordnung mit dem Außenprüfer ab, da hier in der Regel auch bereits erörtert wird, welche Unterlagen in digitalisierter Form vorgelegt werden sollen. |
Schwerpunkte der (digitalen) Prüfung erkennen
Wer sich als Außenprüfer meldet, hängt von Art und Größe des Unternehmens und der Organisation der Betriebsprüfungen in den Bundesländern ab. In NRW ist die Betriebsprüfung in Groß- und Konzernbetriebsprüfungsämter und die Amtsbetriebsprüfung aufgeteilt. Neben einigen Sonderzuständigen (z. B. im Bereich von L+F-Einkünften) werden durch die Groß- und Konzernbetriebsprüfungsämter primär Großbetriebe relativ engmaschig geprüft. Besonderheiten in den Groß- und Konzernbetriebsprüfungsämtern bestehen auch in der Prüfungsdurchführung und der Zusammenarbeit mit anderen Behörden.
Gemäß § 19 FVG ist das Bundeszentralamt für Steuern berechtigt, an den durch die Landesfinanzbehörden durchgeführten Außenprüfungen mitzuwirken. Art und Umfang der Mitwirkung werden dabei formal durch das BZSt bestimmt (§ 19 Abs. 2 S. 1 FVG). Praktisch kommt es in der Regel spätestens nach Aufnahme der Prüfungshandlungen zu einer konkreten Vereinbarung über Prüfungsschwerpunkte zwischen Landesfinanzbehörden und dem BZSt.
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