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  • 14.06.2017 · Fachbeitrag · Digitale LohnSchnittstelle

    Verbindliche Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto

    | Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.16 (BGBl I, 1679) hat der Gesetzgeber die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (DLS) verbindlich festgeschrieben. Die DLS ist für ab dem 1.1.18 aufzuzeichnende Daten anzuwenden. Die bisher im BMF-Schreiben vom 29.6.11 (BStBl I, 675) ausgesprochene bloße Empfehlung zur Anwendung der DLS ist damit überholt. |