14.06.2017 · Fachbeitrag · Digitale LohnSchnittstelle
Verbindliche Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto
| Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.16 (BGBl I, 1679) hat der Gesetzgeber die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (DLS) verbindlich festgeschrieben. Die DLS ist für ab dem 1.1.18 aufzuzeichnende Daten anzuwenden. Die bisher im BMF-Schreiben vom 29.6.11 (BStBl I, 675) ausgesprochene bloße Empfehlung zur Anwendung der DLS ist damit überholt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig