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Gesetz zu Anwalts-, Notar- und Steuerberaterkammern geht durch den Bundesrat
| Das „Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ verfolgt insbesondere das Ziel, den betroffenen Organen die Möglichkeit einzuräumen, Versammlungen künftig in hybrider oder virtueller Form abzuhalten. Hintergrund des Gesetzes sind die Erfahrungen, die die Kammern in den Zeiten der COVID-19-Pandemie gemacht haben, als sie in ihrer Funktionsfähigkeit stark eingeschränkt waren. Das Gesetz passierte am 27.9.24 den Bundesrat (BR-Drucks. 417/24) |
Ferner sieht das Gesetz eine Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) vor, mit der einer drohenden Überlastung der Aufsichtsbehörden und des Berufsgerichts entgegengewirkt werden soll. Außerdem sollen Anpassungen in weiteren Punkten des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe erfolgen. Das Gesetz zielt damit auch insgesamt auf die rechtzeitige Erreichung von Ziel 16 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ab.
Weiterführender Hinweis
- Tagesordnungspunkt 7 zur 1047. Sitzung des Bundesrates (Link)