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  • · Nachricht · Einheitliche Mindestversicherungssumme

    DStV fordert Nachbesserung bei PartG mbB

    Der DStV hat in einer aktuellen Eingabe (R03/2012) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) Stellung genommen und das Gesetzesvorhaben gegenüber dem Rechtsausschuss des Bundesrates sowie des Bundestages grundsätzlich begrüßt, zugleich aber auch auf den noch bestehenden Verbesserungsbedarf hingewiesen.

     

    Insbesondere sollte nach Ansicht des DStV für die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe eine einheitliche Mindestversicherungssumme für die PartG mbB von 1 Mio. Euro vorgesehen sowie für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte eine entsprechende Absenkung bei der Mindestversicherungssumme vorgenommen werden.

     

    Einen gleichwertigen Ersatz zur GmbH & Co. KG kann die neue PartG mbB nach Ansicht des DStV allerdings nicht darstellen. Der Verband fordert daher Rechtssicherheit für bestehende und zukünftige GmbH & Co. KG, indem eine entsprechende gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit einer Freiberufler-KG erfolgt.

     

    Die Beratungen im Bundesrat sind noch für den Juli 2012 vorgesehen, im Bundestag sodann nach der Sommerpause. Das Gesetz soll zum 1.1.2013 in Kraft treten

    Quelle: ID 34224220