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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    FG Niedersachsen bestätigt Wirksamkeit der Steuerberaterplattform-Verordnung (StBPPV)

    | Das FG Niedersachsen (2.7.24, 7 K 186/23 und 7 K 187/23) hat die Wirksamkeit der „Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer“ (StBPPV) bestätigt. Die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) sei verfassungsgemäß. Der BFH (17.4.24, X B 68,69/23) hatte zuvor Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit geäußert. |

     

    Der BFH hatte in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der StBPPV geäußert. Die Kritik des BFH bezog sich auf die Tatsache, dass die Ermächtigungsgrundlage (§ 86f StBerG) zwar am 1.8.22 in Kraft trat, jedoch laut Gesetz erst nach dem 31.12.22 angewendet werden sollte. Da die StBPPV bereits am 25.11.22 erlassen wurde, argumentierte der BFH, dass dies gegen die Ermächtigungsgrundlage und damit gegen Art. 80 Abs. 1 GG verstoße.

     

    Das FG Niedersachsen widersprach dieser Auffassung. Die Argumentation des BFH beruhe auf einem Missverständnis der Rechtsprechung des BVerfG. Das BVerfG habe wiederholt entschieden, dass es ausreiche, wenn die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Zeitpunkt der gesetzlichen Willensbildung für die Rechtsverordnung bereits in Kraft getreten sei, auch wenn die Anwendung des Gesetzes zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen sei. Da diese Voraussetzung bei der StBPPV erfüllt sei, erklärte das FG die Verordnung für verfassungsgemäß und bestätigte die Nutzungspflicht des beSt.

    Quelle: ID 50142056