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  • 16.09.2015 · Fachbeitrag · FG Rheinland-Pfalz

    Abgabe der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form

    | Das FG Neustadt hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der Gewinn-einkünfte erzielt, auch dann verpflichtet ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim FA einzureichen, wenn er nur geringfügige Gewinne erzielt (FG Rheinland-Pfalz 15.7.15, 1 K 2204/13, Abruf-Nr. 145333 ). |