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  • 16.03.2015 · Fachbeitrag · FG Rheinland-Pfalz

    Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden

    | In einem Eilverfahren hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, für die Steuern haftet, die ein Kunde (im konkreten Fall der Inhaber eines Eiscafés) hinterzogen hat (rund 1,6 Mio. EUR). |