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  • 15.11.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster

    Buchhaltung trotz veralteter Software ordnungsgemäß?

    | Das FG Münster (15.1.13, 13 K 3764/09, Abruf-Nr. 132006 ) hat entschieden, dass das FA eine Buchführung nicht als formal ordnungswidrig ansehen darf, weil sie mit dem Programm Sage-KHK Classic Line erstellt wurde. Mit der DOS-Version dieser Software können Daten nur auf Disketten ausgegeben werden und nicht auf einem für den Betriebsprüfer verwendbaren Datenträger. |