· Fachbeitrag · Finanzgerichtliches Verfahren
Erste Sachentscheidung des BFH zur Verfahrensverzögerung
| Der BFH (17.4.13, 13 X K 3/12, Abruf-Nr. 131597 ) hat ganz aktuell festgestellt, dass die Dauer eines Verfahrens vor dem FG Berlin-Brandenburg unangemessen lang war. |
Hintergrund | Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren im Dezember 2011 haben die Beteiligten die Möglichkeit, die unangemessene Dauer eines solchen Verfahrens zu rügen und hierfür Wiedergutmachung, ggf. auch in Form einer Geldentschädigung, zu erlangen (§ 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Für Entschädigungsklageverfahren aus dem Bereich der Finanzgerichtsbarkeit ist in erster und letzter Instanz der BFH zuständig.
Der BFH hat nun eine erste Sachentscheidung auf der Grundlage dieser neuen gesetzlichen Regelungen getroffen und im konkreten Fall eine Verfahrensverzögerung festgestellt, dem Kläger allerdings nicht die beantragte Geldentschädigung zugesprochen. Das - eher einfach gelagerte - Ausgangsverfahren war mehr als sechs Jahre beim FG anhängig. Während eines Zeitraums von fünfeinhalb Jahren war das Gericht weitestgehend untätig geblieben.