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Letzte Chance bis 1.1.25 zur bußgeldfreien Registrierung am Portal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML)
| Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer hätten sich spätestens bis 1.1.24 im Meldeportal goAML registrieren müssen. Wer das nicht bis Jahresende nachholt, dem droht ab 1.1.25 ein Bußgeld. |
Mit dem Geldwäschegesetz (GwG) sind seit 2024 alle geldwäscherechtlich verpflichteten Berufe dazu verpflichtet, sich im elektronischen Meldeportal goAML zu registrieren. Das Portal dient der Meldung verdächtiger Transaktionen an die Finanztransaktionsuntersuchungsstellen (FIU) der Länder, die daraufhin die Meldungen auf mögliche Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung überprüfen. Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer gehören ebenso zu den Verpflichteten wie Unternehmen aus dem Finanzsektor oder Immobilienmakler. Ursprünglich musste die Registrierung bis zum 1.1.24 abgeschlossen sein, jedoch wurde die Frist nun bis zum 1.1.25 verlängert. Ab diesem Datum drohen Bußgelder von bis zu 150.000 EUR bei Nichtregistrierung.