· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Änderungen im Anwaltsrecht ‒ Was bedeutet das für Steuerberater?
von Simon Beyme, StB/Syndikus-RA/FA f. StR, Geschäftsführer des Steuer-beraterverbands Berlin-Brandenburg e. V., Berlin
| Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 27.8.19 ein 20 Punkte umfassendes Eckpunktepapier für eine Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts und insbesondere der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften veröffentlicht. BRAK und DAV haben die Eckpunkte bereits grundsätzlich gelobt, haben aber auch Kritik. Die Umsetzung dieser Punkte dürfte auch Auswirkungen auf das Berufsrecht der Steuerberater haben. Die Eckpunkte des BMJV lassen sich in drei große Gruppen fassen. |
Rechtsformen
Es sollen grundsätzlich alle (nationalen und europäischen) Rechtsformen als anwaltliche Berufsausübungsgesellschaft möglich sein, wobei noch geprüft wird, ob dies auch für Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die GmbH & Co. KG, gelten soll. Die Berufsausübungsgesellschaften sollen in einem von der BRAK geführten elektronischen Verzeichnis erfasst werden, das zur transparenten Information des Rechtsverkehrs dienen soll. Daneben soll für alle Berufsausübungsgesellschaften eine berufsrechtliche Zulassung erfolgen und sie sollen Mitglied der Rechtsanwaltskammer werden.
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Aus diesem Punkt ergeben sich für Steuerberater kaum Änderungen, da diesen bereits heute praktisch alle Rechtsformen, inkl. der GmbH & Co. KG, zur Verfügung stehen (§ 49 Abs. 1 und 2 StBerG). Praktische Auswirkungen können sich mit Blick auf GbR und „einfache“ Partnerschaftsgesellschaften ergeben, da diese derzeit nicht bei den Steuerberaterkammern erfasst und dort auch nicht als Gesellschaft Mitglied sind. |
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