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Regierungsentwurf zur Neuregelung des StBerG
| Nachdem die EU-Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien, besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf. Nun soll die Befugnis zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen vor diesem Hintergrund neu geregelt werden. |
Der Entwurf sieht eine Umgestaltung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen vor. Anstelle einer Liste befugter Personen und Organisationen soll es eine allgemeine Regelung geben, die die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen als Nebenleistung zu anderen Haupttätigkeiten erlaubt. Dies betrifft auch die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen, die in einem separaten Regelwerk behandelt wird.
Zusätzlich sollen Berufs- und Interessenvereinigungen, genossenschaftliche Prüfverbände, Spediteure und andere Zollvertreter unter leichteren Bedingungen geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erbringen können.
Des Weiteren ist geplant, die Vorschriften für unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen an die Regelungen des § 6 RDG anzugleichen, der für kostenlose Rechtsdienstleistungen in anderen Rechtsgebieten gilt. Dadurch soll ein ein kohärentes Regelungssystem geschaffen werden.
Weiterführender Hinweis
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe (BT-Drs. 20/8669)