· Fachbeitrag · Gutachten der Bundessteuerberaterkammer
Schutz des Steuerberaters vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen
| Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Einbeziehung von Steuerberatern in den absoluten Schutzbereich des § 160a Strafprozessordnung (StPO) erstellt. Die Neufassung des § 160a Abs. 1 StPO differenziert in unverhältnismäßiger Weise zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern. Beide sind Organe der Rechtspflege. Das Gutachten zeigt auf, dass diese Ungleichbehandlung willkürlich und rechtswidrig ist. |
Neben der Verletzung des Bestimmtheitsgebots stellt die Neufassung des § 160a StPO aus Sicht der BStBK einen verfassungswidrigen Eingriff in die Menschenwürdegarantie und in den allgemeinen Gleichheitssatz dar. Ohne die zwingend gebotene Einbeziehung des steuerberatenden Berufs in die jetzt für Anwälte geltende Regelung besteht eine neue Ungleichbehandlung.
Organe der Rechtspflege müssen gleichermaßen vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen geschützt werden.
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