17.11.2022 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Kein Schadenersatz trotz verfristetem Einspruch
| Steuerschuldner für die USt auf Bauleistungen sind allein die vom Bauträger beauftragten Bauunternehmer. Der Berater haftet aber gegenüber dem Bauträger nicht für die wegen seiner Säumnisse fälschlich nicht erstatteten Steuerbeträge (OLG Köln 30.3.22, 16 U 113/21). |
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