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Gebühren der StBVV sollen angehoben werden
| Das BMF hat am 11.10.24 den Entwurf einer „Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe“ veröffentlicht. Damit sollen u. a. die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. |
Der Entwurf sieht in der StBVV eine Erhöhung der Wertgebühren um 6 % und eine Erhöhung der mittleren Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um etwa 9 % vor. Bei der Zeitgebühr soll die Berechnungseinheit sach- und interessengerecht ausgestaltet und zugleich der mittlere Gebührensatz um 9 % angehoben werden. Zudem sollen das Tage- und Abwesenheitsgeld für Geschäftsreisen an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angeglichen und einheitliche Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen geschaffen werden sowie die bestehenden Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen. Schließlich sollen aus Gründen der Rechtsklarheit vereinzelt neue Gebührentatbestände in die StBVV aufgenommen werden. Im Übrigen sollen in der StBVV und in der DVStB verschiedene Verbesserungen sowie Klarstellungen und Anpassungen mit lediglich geringfügigen Auswirkungen vorgenommen werden.
In der StBPPV soll die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Übermittlung von Dokumenten mit nicht-qualifizierter Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach bis 31.12.26 verlängert werden.
Weiterführender Hinweis
- Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe (Stand 10.10.24)