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  • 13.09.2019 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    Herausgabe- bzw. Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters

    | Der Insolvenzverwalter kann vom Steuerberater der Schuldnerin die Herausgabe von Unterlagen bzw. von Handakten und Auskünfte in dem Umfang verlangen, wie es die Mandantin ohne die Insolvenz selbst hätte fordern können (LG Stuttgart 16.1.19, 27 O 272/18). |