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  • · Fachbeitrag · Kammer gegen Berater

    Rechtsstreit in Sachen Factoring für Steuerberater - Wer kämpft hier eigentlich in wessen Interesse?

    von Günther Braun, Dannstadt

    | Der Kampf um das Factoring für Steuerberater durch die Dte.W.Steuer-beratungsgesellschaft mbH könnte ein positives Ende für den Berufsstand finden, nachdem das BVerwG das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz (22.6.11, 6 A 10427/11.OVG, Abruf-Nr. 120789) in Bezug auf die nicht zugelassene Revision aufgehoben hat und nun die Angelegenheit wegen begründeter Zweifel über die Entscheidungen des OVG und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache selbst prüft. |

    Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten

    Seit dem 8. StBÄndG aus 2008 und der damit einhergehenden Novellierung des § 64 Abs. 2 S. 1 StBerG ist es Steuerberatern möglich, Personen und Vereinigungen i.S. des § 3 Nr. 1 bis 3 StBerG und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften (§ 56 StBerG) Honorare ohne Zustimmung des Mandanten abzutreten.

     

    In der Gesetzesbegründung des § 64 Abs. 2 StBerG heißt es hierzu: