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  • · Fachbeitrag · Konkurrenz aus dem Ausland

    Ist die Steuerberatung durch einen im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberater rechtens ?

    von RD a. D. Michael Marfels, Bramsche

    Im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein, für inländische Steuerpflichtige steuerberatend tätig zu werden. Dies hat der BFH als Konsequenz aus einem Urteil des EuGH entschieden (BFH 19.10.16, II R 44/12, Abruf-Nr. 190422).

     

    Aus den Leitsätzen des BFH

    Steuerberatungsgesellschaften, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind, sind nach § 3a StBerG unter den dort genannten Voraussetzungen zu einer vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen „auf“ deutschem Gebiet befugt. Grenzüberschreitende Dienstleistungen ohne physischen Grenzübertritt der für die Steuerberatungsgesellschaft handelnden Personen erfasst § 3a StBerG nicht.

     

    Eine Steuerberatungsgesellschaft aus dem EU-Ausland, die auch „in“ Deutschland niedergelassen und hier kontinuierlich tätig ist, bedarf zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen einer Befugnis nach nationalen Vorschriften. Ist sie nicht in Deutschland niedergelassen, kann sie aufgrund der unionsrechtlich gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige befugt sein.