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  • · Fachbeitrag · Mandantenschutz und Berufsgeheimnis

    Forderung nach Gleichstellung von Rechtsanwälten und Steuerberatern

    von RA Dr. Dominik Scheuerer, Köln

    | „Das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozess“ trat am 1.2.11 in Kraft. Es sieht vor, dass mandatsbezogene Informationen bei Rechtsanwälten umfassend gegen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen geschützt sind. Rechtsanwälte sind seither den Strafverteidigern im Hinblick auf das Berufsgeheimnis gleichgestellt. Die Bundesregierung hatte die Prüfung der Ausweitung des Mandantenschutzes auf weitere Berufsgruppen, insbesondere Steuerberater, in Aussicht gestellt. Bisher stehen die entsprechenden Beschlüsse jedoch aus. |

    Forderung nach Gleichstellung

    Die Gesetzeserweiterung greift, wie Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln, kritisiert, zu kurz. Er spricht sich für die Gleich-stellung von Rechtsanwälten und Steuerberatern aus, was den Schutz des Berufsgeheimnisses vor staatlichem Zugriff angeht. „Die Einbeziehung der Steuerberater ist zwingend geboten, und der Schutz vor strafprozessualen Ermittlungsverfahren sollte schnellstens erfolgen!“, fordert Elster: „Ihre Nichteinbeziehung in den Vertrauensschutz verletzt die rechtsuchenden Bürger in ihren Rechten aus Art. 2 Abs. 1 GG und verstößt in eklatanter Weise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.“

    Argumentation für eine Gleichstellung

    Für seine Forderung führt Harald Elster folgende Argumente an: