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  • 13.08.2014 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Partnerschaftsgesellschaft als Prozessbevollmächtigte

    | Eine Partnerschaftsgesellschaft ist als Prozessbevollmächtigte vor dem BFH zugelassen, wenn Partner der Gesellschaft ausschließlich die in § 3 Nr. 1 StBerG genannten Personen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer) sind (BFH 10.6.14, II R 53/13, Urteil unter www.dejure.org ). |