· Fachbeitrag · Rückwirkendes Ereignis
Änderung bestandskräftiger Zulagenbescheide
| Die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten nach § 3 InvZulG ist ein rückwirkendes Ereignis, so der BFH in einem aktuellen Urteil ( BFH 26.7.12, III R 72/10, Abruf-Nr. 123908 ). |
Die Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheid ist ab dem Zeitpunkt möglich, in dem das FA den Bescheid bekanntgegeben hat, der die erhöhten AfA erstmals berücksichtigt. Durch die bloße Antragstellung ist jedoch noch nicht darüber entschieden, ob überhaupt ein Anspruch darauf besteht.
Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 39 | ID 38043910