17.08.2015 · Fachbeitrag · Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter
Weiterverwendung von Seminarunterlagen
| Der Besuch von Seminaren zur Fortbildung des Kanzleiinhabers oder seiner Mitarbeiter ist alltägliche Praxis. Dabei werden i.d.R. Seminarunterlagen ausgegeben. Wie steht es aber mit der Verwendung dieser Unterlagen? Darf der Kanzleiinhaber diese Unterlagen bspw. für eine Mandantenschulung weiterverwenden? Genießen diese Kursunterlagen überhaupt urheberrechtlichen Schutz? Das OLG Frankfurt hat die Schutzfähigkeit bejaht (11 U 106/13, Urteil unter dejure.org ). |
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