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Geschäftsführer von Steuerberatungs- oder WP-GmbH darf als Syndikus-Rechtsanwalt zugelassen werden
| Wird ein Rechtsanwalt als Geschäftsführer einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungs-GmbH angestellt tätig, kann er dennoch als Syndikus-Rechtsanwalt zugelassen werden (Anwaltsgerichtshof (AGH) Nordrhein-Westfalen 25.8.23, 1 AGH 38/22, anhängig beim BGH: AnwZ (Brfg) 22/23). |
Der Rechtsanwalt war Angestellter einer Steuerberatungs-GmbH und zugleich als Syndikus-Rechtsanwalt zugelassen. Nach seinem Aufstieg zum Geschäftsführer der Gesellschaft erstreckte die Rechtsanwaltskammer die Syndikuszulassung auch auf die Geschäftsführertätigkeit. Dagegen klagte die DRV vor dem AGH, die die Klage abwies. Das Gericht argumentierte: „Dass ein Rechtsanwalt dann, wenn er mit einem untergeordneten Anteil seiner Arbeitskraft als Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft bestellt wird, nicht mehr als Syndikus-Rechtsanwalt für die Gesellschaft und deren Mandanten rechtsberatend tätig sein kann, ergibt keinen Sinn und erscheint aufgrund des Zusammenspiels der gesetzlichen Regelungen aus § 55b Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StBerG und § 46 Abs. 5 Nr. 3 BRAO auch nicht gewollt.“