17.03.2016 · Fachbeitrag · Sozietätsrecht
Interprofessionelle Partnerschaftsgesellschaft in weiterem Umfang zulässig
| Das in § 59a Abs. 1 S. 1 BRAO verankerte Verbot für Rechtsanwälte, sich mit Ärzten sowie Apothekern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenzuschließen, ist verfassungswidrig (BVerfG 12.1.16, 1 BvL 6/13, Abruf-Nr. 146453 ). |
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