· Nachricht · Steuerfachangestelltenausbildung
Die neue Verordnung zur Steuerfachangestelltenausbildung ist da
| Am 22.8.22 wurde die Neuordnung der Steuerfachangestelltenausbildung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neue Rechtsgrundlage tritt am 1.8.23 in Kraft. Beim Vergleich mit der alten Ausbildungsordnung aus 1996 fällt auf, dass an die Stelle der (reinen) Wissensvermittlung das Ziel der Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit (§ 3 Abs. 3) getreten ist. Dies zeigt sich auch in den Inhalten von Zwischen- und Abschlussprüfung, die viel stärker auf Verstehen und Umsetzen abstellen als auf Wissen. Darüber hinaus werden die Themen Digitalisierung und Prozessorientierung berücksichtigt. |
Weiterführender Hinweis
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten (BGBl I, 22.8.22, S. 1390)
Quelle: ID 48546217