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  • 17.09.2014 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Abweichende Elster Lohn I-Daten: Keine offenbare Unrichtigkeit bei missachtetem „Prüfhinweis“

    | Der Steuerpflichtige hat seine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in der elektronisch per Elster an das FA übermittelten Einkommensteuererklärung zutreffend erklärt. Setzt das FA die Einkommensteuer nun trotz „Prüfhinweis“ auf der Grundlage der vom Arbeitgeber via Elster Lohn I übermittelten – zugunsten des Steuerpflichtigen hiervon abweichenden – Lohnangaben fest, ist eine Berichtigung der Steuerfestsetzung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO ausgeschlossen (FG Niedersachsen 28.7.14, 3 V 226/14, Abruf-Nr. 142556 ). |