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  • · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Rückforderung bei Überweisung an falsche Person ohne Erfolg

    | Erstattet das FA ein Guthaben auf das in der Steuererklärung angegebene Konto der zwischenzeitlich geschiedenen Ehefrau und erfolgt dies mit einem Rechtsgrund, kann die Erstattung vom Ehegatten nicht mehr zurückgefordert werden (FG Münster 15.11.11, 11 K 2203/10 AO, Abruf-Nr. 120751 ). |

     

    Dieser Grundsatz gilt nach dem Urteil des FG Münster, wenn dem FA bis zur Überweisung keine andere Bankverbindung mitgeteilt wird und zuvor kein abweichender Wille hinsichtlich des Empfängers erkennbar war. Nur wenn eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist, hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, nach § 37 Abs. 2 AO an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des Betrags.

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 59 | ID 32437240