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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Außerordentliche Kündigung von Steuerberatungsverträgen nach § 627 BGB

    von RA Hans-Günther Gilgan, Münster

    | Vertragsverhältnisse, die die Leistung höherer Dienste zum Gegenstand haben und aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, sind jederzeit kündbar. Hierzu zählt auch der Steuerberatungsvertrag. KP erläutert, was Sie deshalb in der Praxis beachten sollten. |

    Achtung: Schadenersatzpflicht!

    In der Praxis finden sich immer noch Steuerberatungsverträge, die zur Laufzeit und Kündigung in etwa folgende Regelung enthalten:

     

    • Beispiel: Regelung zur Laufzeit und Kündigung

    Diese Vereinbarung gilt ab TT.MM.JJJJ und läuft 1 Vertragsjahr, also bis zum TT.JJ.JJJJ. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.