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  • 17.08.2015 · Fachbeitrag · Weiterverarbeitung digitaler Daten

    Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG)

    | Das neue IWG legt fest, dass öffentliche Stellen, die Daten produzieren und bereithalten, ihre digitalisierten Bestände zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung stellen müssen. Ausgenommen sind Digitalisate, die urheberrechtlich geschützt sind. Damit erleichtert die Bundesregierung der digitalen Wirtschaft, die Inhalte zu nutzen. |