· Fachbeitrag · AO
Anwendungserlass neu gefasst
| Das BMF hat einen neuen Anwendungserlass zur AO vom 31.1.14 veröffentlicht. Der neugefasste AEAO ist mit sofortiger Wirkung in allen offenen Fällen anzuwenden ( BMF 31.1.14, IV A 3 - S 0062/14/10002 ). |
In der Neufassung wurden die Zitierweise von Urteilen an die Zitierweise anderer BMF-Handbücher angepasst und Abkürzungen vereinheitlicht. Eingearbeitet wurden auch die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.3.13 (BGBl I, 556). Inhaltliche Änderungen gegenüber der letztgültigen Fassung des AEAO (Letzte Änderung durch BMF 1.10.13, BStBl I, 1259) sind durch graue Unterlegungen kenntlich gemacht worden. Diverse BMF-Schreiben (s. BMF 31.1.14, IV A 3 - S 0062/14/10002) verlieren damit ihre Wirkung.
Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 57 | ID 42557997