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  • 21.01.2016 · Fachbeitrag · Bundesverwaltungsgericht

    Säumniszuschläge für Beitragsbescheid entfallen rückwirkend

    | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20.01.16 entschieden, dass Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid rückwirkend entfallen, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt. |