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  • · Fachbeitrag · Durchsetzen von Resthonoraren

    Positive Rechtsprechung zur Mittelgebühr gefestigt!

    von RA/FAStR/FAErbR Dr. Christoph Goez, Münster

    | Nach einem längeren Hin und Her in der Rechtsprechung scheint sich nunmehr zu verfestigen, dass im „Normalfall“ die Angehörigen der steuerberatenden Berufe die „Mittelgebühr“ - ohne Beweislast - nutzen dürfen. Für einen Honorarprozess ist jedenfalls festzuhalten, dass sich diese „Mittelgebührenrechtsprechung“ als große Hilfestellung darstellt. |

    Am Ende eines Mandats

    Auch langjährige Mandatsbeziehungen enden leider manchmal unglücklich. Es kommt zur Kündigung und der betroffene Steuerberater stellt fest, dass noch einige Leistungen abgerechnet werden müssen.

     

    Hier ist Vorsicht geboten: In jedem Fall unzulässig ist es, schlichtweg eine „Rache-Rechnung“ mit überhöhten Ansätzen an den ehemaligen Auftraggeber zu übermitteln. Im Gegenteil muss der Berater damit rechnen, dass der ehemalige Mandant nunmehr gegen die abschließenden Rechnungen remonstriert - und dies kostenpflichtig über einen versierten Rechtsanwalt.