· Fachbeitrag · Finanzgerichtliche Verfahren
Der Streitwert in einem finanzgerichtlichen Kindergeldverfahren
von Dipl.-Finanzwirt Walter Jost, Rehlingen-Siersburg
| Insbesondere bei Kindergeldstreitigkeiten von unbestimmter Dauer kommen häufig Fragen nach der richtigen Berechnung des Streitwerts in finanzgerichtlichen Verfahren auf. Zudem ist in diesen Fällen zu beachten, dass der Streitwert des Vorverfahrens und der des Klageverfahrens nicht identisch sind. KP gibt eine Anleitung, wie Sie den Streitwert richtig berechnen, wann seitens des FG Kostenrechnungen ergehen und was Sie sonst in Kindergeldfällen beachten sollten. Dieser Beitrag erfasst alle Kindergeldfälle, die ab dem 16.7.14 anhängig gemacht werden. |
Rechtslage
Für finanzgerichtliche Klagen in Kindergeldangelegenheiten, die ab dem 16.7.14 anhängig werden, gelten folgende Vorschriften:
- Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert in finanzgerichtlichen Verfahren nach dem sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen.
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