· Fachbeitrag · Honoraranspruch
Wann und wie kann eine Zeitgebühr berechnet werden? - Teil 2
von StB WP Gerald Schwamberger, Göttingen
| Steuerberater sind für die von ihnen erledigten steuerberatenden Tätigkeiten i. S. des § 33 StBerG nach § 64 StBerG verpflichtet, ihre Gebühren nach der StBVV abzurechnen. Ein kleiner Teil der Vorschriften ergibt eine Berechnung nach der Zeitgebühr, die der Höhe nach in § 13 StBVV bestimmt ist. Um hier alles richtig zu machen, sollten Sie genau wissen, wann und wie eine Zeitgebühr berechnet werden kann. |
Zeitgebühr als Regelgebühr
Besondere Anwendungsfälle für die Zeitgebühr als Regelgebühr entstehen dann, wenn sich bei Sachverhalten ergibt, dass hierfür in der StBVV kein ausdrücklicher Gebührentatbestand vorliegt bzw. für die vorgesehene Wertgebühr kein Gegenstandswert - auch nicht durch Schätzung - ermittelt werden kann. Bei Gebührentatbeständen, die nicht in der StBVV genannt sind, kann sich aus § 2 StBVV eine sinngemäße Anwendung eines Gebührentatbestands mit Zeitgebühr ergeben. Hierunter fallen insbesondere Tätigkeiten gemäß § 21 StBVV:
- Steuerliche Gestaltungsberatungen bei Unternehmen
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