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  • 17.03.2023 · Fachbeitrag · Honorarsicherung

    Vereinbaren Sie Ihr Honorar mit dem Mandanten!

    | Bisher bestimmen die Steuerberater immer noch mehrheitlich ihre Vergütung nach Beendigung der Tätigkeit und setzen sich damit dem Widerspruch der Mandanten aus. Das heißt, der Steuerberater arbeitet, in der Hoffnung sein Geld zu bekommen. Vereinbart er dagegen sein Honorar vor Aufnahme der Tätigkeit, ist jedenfalls sein Vergütungsanspruch sicher, der – wenn rechtskräftig festgestellt – erst nach 30 Jahren verjährt! |