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  • 17.08.2023 · Urteilsbesprechung · Honorarstreit

    Gründlich misslungene Unternehmensbewertung

    | Der Honoraranspruch entfällt, wenn es der Steuerberater versäumt, bei einer Unternehmensbewertung nach den Vorgaben des IDW S 1 Standards zu arbeiten, insbesondere wenn er die Erhebung der Planzahlen und die Klärung des Horizonts der Auftraggeberin unterlässt (LG Arnsberg 8.12.20, 1 O 45/19). |