Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Prozessrisiko

    Lohnt es sich überhaupt, wegen des Honorars vor Gericht zu ziehen?

    von RA Hans-Günther Gilgan, Münster

    | Immer wieder müssen Steuerberater ihre Honorare einklagen, weil die Mandanten nicht zahlen. Ob die Klagen erfolgreich sind, hängt davon ab, inwieweit es dem Steuerberater gelingt die Auftragserteilung, die Leistungserbringung, eine ordnungsgemäße Berechnung und deren Zugang beim Mandanten darlegen und beweisen zu können. |

    Beweisproblem: Angemessenheit der Gebühr

    Dabei bereitet es i. d. R. die meisten Schwierigkeiten, die Angemessenheit der Gebühren beweisen zu können, insbesondere wenn es um Wertgebühren geht. Hier kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Wahl des als angemessen anzusehenden Gebührenrahmens. Dieser bestimmt sich im Wesentlichen nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit. Die übrigen Merkmale wie Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, Bedeutung für den Auftraggeber und das Haftungsrisiko des Steuerberaters spielen demgegenüber eine lediglich untergeordnete Rolle. Aus diesem Grund kommt es regelmäßig zu Abstrichen von den eingeklagten Gebühren.

    Höhe des Prozesskostenrisikos

    Neben Abstrichen von den Gebühren ist aber vor allem auch das Prozesskostenrisiko zu beachten, mit dem der Steuerberater im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen belastet wird.

     

    Die Höhe des Prozesskostenrisikos können Sie in der Tabelle ablesen. In Spalte 1 der Tabelle ist der Gegenstandswert der Klage, also Ihr Rechnungsbetrag, abzulesen. In Spalte 2 ist das Prozesskostenrisiko dargestellt, wenn die Klage voll verloren geht. Aus den folgenden Spalten lässt sich ablesen, welcher Betrag von der eingeklagten Gebührenforderung übrig bleibt, wenn man mit 10 % oder mehr unterliegt und die entsprechenden Kosten vom Klagebetrag abzieht.

     

    • Beispiel

    Es wird ein Honorar i. H. v. 3.000 EUR eingeklagt. Dafür fallen insgesamt 1.567,75 EUR an, und zwar Verfahrens- und Terminsgebühren je Anwalt i. H. v. 621,78 EUR (=1.243,56 EUR) zzgl. 324 EUR Gerichtskosten. Obsiegt der Steuerberater zu 50 %, so verbleiben ihm von der Klageforderung abzüglich der Kosten gerade einmal 716,23 EUR.

     
    • Klageforderung abzüglich Kosten bei Unterliegen i. H. v. (EUR):

    ohne Gutachterkosten und ohne Vergleichsgebühr

    Wert bis …
    PK-Risiko 1. Instanz
    10 %
    20 %
    30 %
    40 %
    50 %
    60 %
    70 %
    80 %
    90%

    500

    420,35

    407,97

    315,93

    223,90

    131,86

    39,82

    ‒ 52,21

    ‒ 144,25

    ‒ 236,28

    ‒ 328,32

    1.000

    682,60

    831,74

    663,48

    495,22

    326,96

    158,70

    147,79

    ‒ 177,82

    ‒ 136,28

    ‒ 514,34

    1.500

    944,85

    1.255,52

    1.011,03

    766,55

    522,06

    277,58

    190,44

    ‒ 211,40

    ‒ 246,08

    ‒ 700,37

    2.000

    1.207,10

    1.679,29

    1.358,58

    1.037,87

    717,16

    396,45

    233,09

    ‒ 244,97

    ‒ 355,88

    ‒ 886,39

    3.000

    1.567,55

    2.543,25

    2.086,49

    1.629,74

    1.172,98

    716,23

    475,74

    ‒ 197,28

    ‒ 365,68

    ‒ 1.110,80

    4.000

    1.928,00

    3.407,20

    2.814,40

    2.221,60

    1.628,80

    1.036,00

    659,47

    ‒ 149,60

    ‒ 454,04

    ‒ 1.335,20

    5.000

    2.288,45

    4.271,16

    3.542,31

    2.813,47

    2.084,62

    1.355,78

    843,20

    ‒ 101,91

    ‒ 542,40

    ‒ 1.559,61

    6.000

    2.648,90

    5.135,11

    4.270,22

    3.405,33

    2.540,44

    1.675,55

    1.026,93

    ‒ 54,23

    ‒ 630,76

    ‒ 1.784,01

    7.000

    3.009,35

    5.999,07

    4.998,13

    3.997,20

    2.996,26

    1.995,33

    1.210,66

    ‒ 6,54

    ‒ 719,12

    ‒ 2.008,42

    8.000

    3.369,80

    6.863,02

    5.726,04

    4.589,06

    3.452,08

    2.315,10

    1.394,39

    41,14

    ‒ 807,48

    ‒ 2.232,82

    9.000

    3.730,25

    7.726,98

    6.453,95

    5.180,93

    3.907,90

    2.634,88

    1.578,12

    88,83

    ‒ 895,84

    ‒ 2.457,23

    10.000

    4.090,70

    8.590,93

    7.181,86

    5.772,79

    4.363,72

    2.954,65

    1.761,85

    136,51

    ‒ 984,20

    ‒ 2.681,63

    13.000

    4.442,40

    11.255,76

    10.400,00

    7.767,28

    6.023,04

    4.278,80

    2.745,58

    790,32

    ‒ 672,56

    ‒ 2.698,16

    16.000

    4.794,10

    13.920,59

    11.841,18

    9.761,77

    7.682,36

    5.602,95

    3.734,56

    1.444,13

    ‒ 353,92

    ‒ 2.714,69

    19.000

    5.145,80

    16.585,42

    14.170,84

    11.756,26

    9.341,68

    6.927,10

    4.723,54

    2.097,94

    ‒ 35,28

    ‒ 2.731,22

    22.000

    5.497,50

    19.250,25

    16.500,50

    13.750,75

    11.001,00

    8.251,25

    5.712,52

    2.751,75

    283,36

    ‒ 2.747,75

    25.000

    5.849,20

    21.915,08

    18.830,16

    15.745,24

    12.660,32

    9.575,40

    6.701,50

    3.405,56

    602,00

    ‒ 2.764,28

    30.000

    6.400,45

    26.359,96

    22.719,91

    19.079,87

    15.439,82

    11.799,78

    8.490,48

    4.519,69

    1.320,64

    ‒ 2.760,41

    35.000

    6.951,70

    30.804,83

    26.609,66

    22.414,49

    18.219,32

    14.024,15

    10.159,73

    5.633,81

    1.879,64

    ‒ 2.756,53

    40.000

    4.502,95

    35.549,71

    31.099,41

    26.649,12

    22.198,82

    17.748,53

    11.828,98

    8.847,94

    2.438,64

    ‒ 52,65

    45.000

    8.054,20

    39.694,58

    34.389,16

    29.083,74

    23.778,32

    18.472,90

    15.298,23

    7.862,06

    5.397,64

    ‒ 2.748,78

    50.000

    8.605,45

    44.139,46

    38.278,91

    32.418,37

    26.557,82

    20.697,28

    15.167,48

    8.976,19

    3.556,64

    ‒ 2.744,91

    65.000

    9.471,20

    57.552,88

    50.105,76

    42.658,64

    35.211,52

    27.764,40

    20.836,73

    12.870,16

    6.115,64

    ‒ 2.024,08

    80.000

    10.336,95

    70.966,31

    61.932,61

    52.898,92

    43.865,22

    34.831,53

    26.317,28

    16.764,14

    8.423,04

    ‒ 1.303,26

    95.000

    11.702,70

    84.329,73

    73.659,46

    62.989,19

    52.318,92

    41.648,65

    31.797,83

    20.308,11

    10.730,44

    ‒ 1.032,43

    110.000

    12.068,45

    97.793,16

    85.586,31

    73.379,47

    61.172,62

    48.965,78

    36.978,38

    24.552,09

    12.637,84

    138,39

    125.000

    12.934,20

    111.206,58

    97.413,16

    83.619,74

    69.826,32

    56.032,90

    42.758,93

    28.446,06

    15.345,24

    859,22

    140.000

    13.799,95

    124.620,01

    109.240,01

    93.860,02

    78.480,02

    63.100,03

    48.239,48

    32.340,04

    17.652,64

    1.580,04

    155.000

    14.665,70

    138.033,43

    121.066,86

    104.100,29

    87.133,72

    70.167,15

    53.720,03

    36.234,01

    19.960,04

    2.300,87

    170.000

    15.531,45

    151.446,86

    132.893,71

    114.340,57

    95.787,42

    77.234,28

    59.200,58

    40.127,99

    22.267,44

    3.021,70

    185.000

    16.397,20

    164.860,28

    144.720,56

    124.580,84

    104.441,12

    84.301,40

    64.681,13

    44.021,96

    24.574,84

    3.742,52

    200.000

    17.262,95

    178.273,71

    156.547,41

    134.821,12

    113.094,82

    91.368,53

    70.161,68

    47.915,94

    26.882,24

    4.463,35

     

    Der Honorarstreit endete mit einem Vergleich

    Falls das Gericht Ihre Forderung dem Grunde nach anerkennt, aber die Höhe der Gebührenforderung hinterfragt, wird regelmäßig argumentiert, zur Feststellung der Angemessenheit der Gebühr müsse ein Sachverständigengutachten mit entsprechenden zusätzlichen Kosten eingeholt werden, was den Prozess nicht unerheblich verteuere. An dieser Stelle knicken die meisten Steuerberater ein und schließen einen Vergleich, wodurch nochmals Vergleichsgebühren (1,0) entstehen, die i. d. R. gegeneinander aufgehoben werden, d. h., diese Kosten trägt jede Partei für sich selbst. Bei 3.000 EUR Streitgegenstand sind dies noch einmal 201,00 EUR, die noch von den 716,23 EUR abzuziehen sind, sodass im Endeffekt 515,23 EUR, also 1/6 der ursprünglichen Klageforderung verbleiben. Berücksichtigt man dazu noch den Zeitaufwand für die Aufbereitung des Prozessstoffs und die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung, so stellt sich die Klage insgesamt als ein wirtschaftliches Verlustgeschäft dar.

    Der Honorarstreit endet mit einer Entscheidung des Gerichts

    Lässt sich der Steuerberater nicht auf einen Vergleich ein, holt das Gericht üblicherweise ein Sachverständigengutachten ein. Dadurch entstehen Kosten nach dem „Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ‒ JVEG)“. Nach § 8 Abs. 1 JVEG erhalten Sachverständige als Vergütung

    • 1. ein Honorar für ihre Leistungen (§§ 9 bis 11),
    • 2. Fahrtkostenersatz (§ 5),
    • 3. Entschädigung für Aufwand (§ 6) sowie
    • 4. Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (§§ 7 und 12).

     

    Der Stundensatz ergibt sich gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 JVEG aus Anlage 1 zu § 9 JVEG. Darin sind Steuerberater nicht ausdrücklich benannt, sodass sich der Stundensatz aus der Sachgebietsnummer 5 Berufskunde und Tätigkeitsanalyse und damit aus der Honorargruppe 10 ergeben dürfte, die gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 JVEG einen Stundensatz von 110 EUR vorsieht.

     

    Neben dem durch das Gutachten steigenden Prozesskostenrisiko birgt ein dem Kläger ungünstiges Gutachten die Gefahr, dass der Mandant ein danach festgestelltes zu hohes Honorar zurückfordert.

     

    FAZIT | Die gerichtliche Durchsetzung von Honoraren birgt ein hohes Kostenrisiko und das Risiko der Rückforderung zu viel gezahlten Honorars. Um das zu vermeiden, bieten sich eine Reihe von Maßnahmen an:

     

    • Schließen Sie schriftliche Beratungsverträge. So dokumentieren Sie Beauftragung und Umfang und sichern die Forderung dem Grunde nach.

     

    • Fordern Sie Vorschüsse an und nutzen Sie das Lastschriftverfahren. Setzen Sie die Arbeiten so lange aus, bis der Vorschuss wieder gezahlt wird. Bleibt der Vorschuss ganz aus, legen Sie das Mandat nieder.

     

    • Betreiben Sie konsequentes Forderungsmanagement, hilfsweise Factoring.

     

    • Werden Sie Mandanten mit schlechter Zahlungsmoral los. Die Mitarbeiter werden sich freuen, wenn die Kanzleileitung ihnen erlaubt, sich jedes Jahr von so einem Mandanten zu trennen.
     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 18 | ID 46899796