· Fachbeitrag · Sicherung des Honorars
Entwicklungen im Steuerberatergebührenrecht 2013: Fingerzeig für Fehlervermeidung in 2014
von RA Hans-Günther Gilgan, Münster
| Das noch immer recht junge Gebührenrecht, die sich zunehmend verschlechternde Zahlungsmoral und Streitfreudigkeit der Mandanten sowie eine vielfach nicht ohne Sachverständigengutachten auskommende Rechtsprechung wirken sich insgesamt negativ auf die Aussichten des Steuerberaters aus, das verdiente Honorar erfolgreich durchsetzen zu können. Die nachfolgend dargestellte Rechtsprechung des Jahres 2013 gibt einen Überblick über Fehlerquellen, die für den Berater Anlass sein sollten, seine Kanzleiorganisation entsprechend einzurichten. |
Rückforderung von Vorschusszahlungen für Beratungsleistungen
Der BGH (21.2.13, IX ZR 69/12, Abruf-Nr. 130941) hatte sich mit dem Fall auseinanderzusetzen, dass eine Anwalts-GbR (Beklagte) zwei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Schuldners (ein Kaufmann) von diesem unter Leistung von Vorschüssen mit der Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen beauftragt wurde. Diese Leistungen wurden unstreitig erbracht. Das Insolvenzgericht bestellte einen vorläufigen Verwalter und ordnete zugleich an, dass Verfügungen des Schuldners nur mit dessen Zustimmung wirksam sind.
Ungefähr ein Jahr später trat der Insolvenzverwalter Ansprüche des Mandanten auf Rückzahlung des Honorarvorschusses an die Klägerin ab. Ausdrücklich nicht abgetreten wurden Ansprüche wegen Insolvenzanfechtung. Die Abtretung von Anfechtungsansprüchen ist seit dem Urteil des BGH vom 17.2.11 (IX ZR 91/10, Abruf-Nr. 112029) möglich.
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