· Fachbeitrag · Sicherung des Honorars
Entwicklungen im Steuerberatergebührenrecht 2015: Fingerzeig für Fehlervermeidung in 2016
von RA Hans-Günther Gilgan, Münster
| Obwohl die StBVV (zuvor StBGebV) seit über 30 Jahren existiert, sind immer noch erhebliche Anwendungsschwierigkeiten im Beruf festzustellen. Das Hauptproblem liegt nach wie vor darin, eine ordnungsgemäße Abrechnung nach § 9 Abs. 2 StBVV zu erstellen. Immer wieder werden Formalien missachtet und grundlegende Fehler bei der Bestimmung der Angemessenheit der Gebühr gemacht. Häufig ist ein Totalverlust der Gebühren die Folge. Das lässt sich weitgehend vermeiden. Die hier dargestellten Fälle bieten Fingerzeige, wie das gelingt. |
Voraussetzungen eines Anerkenntnisses
In dem zu entscheidenden Rechtsstreit ging es um die Frage, ob in einer Abschlagszahlung ein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt (BGH 27.1.15, VI ZR 87/14, Abruf-Nr. 175904).
Die Beklagte hatte im Juli 1999 gegenüber der Klägerin erklärt, zunächst bis 31.12.10 auf die Einrede der Verjährung verzichten zu wollen. In der Zeit ab Juli 1999 kam es zu mehreren vorbehaltlosen Zahlungen der Beklagten. Eine letzte Zahlung erfolgte im September 2010. Im Juli 2011 wurde eine erneute Zahlung der Beklagten gefordert, gegen die diese die Einrede der Verjährung erhob. Die Klage wurde im Februar 2013 erhoben.
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