· Fachbeitrag · Steuerberatergebührenverordnung
Erste Vorschläge zur Novellierung der Steuerberatergebührenverordnung 2012 liegen vor
von RA/FAStR/FAErbR Dr. Christoph Goez, Münster
| Die ersten Vorschläge zur Novellierung der Steuerberatergebührenverordnung liegen vor. Das hierfür nach § 64 Abs. 1 S. 1 StBerG zuständige BMF hat aufgrund der Vorschläge der BStBK und des DStV viele Anregungen aufgegriffen, einiges aber auch nur in Teilen übernommen. Im Ergebnis sollen die Gebühren jedenfalls deutlich steigen. |
Zielsetzung der Novellierung
Wichtigste Zielsetzung zur Änderung der StBGebV ist die Erhöhung der entsprechenden Ansätze in den Tabellen und damit eine angemessene Erhöhung der Gebühren. Bekanntermaßen sind die Tabellen A bis E zur StBGebV seit der Einführung des Euros unverändert geblieben.
Nunmehr soll eine Gebührenanhebung mit sehr unterschiedlichen Ansätzen von deutlich über 15 % erfolgen. Während die Tabellen A, B und C wohl um ca. 5 % erhöht werden, wird insbesondere die Rahmengebühr für die Lohnbuchhaltung nach § 34 StBGebV fast verdoppelt. Auch ist eine massive Erhöhung der Zeitgebühr nach § 13 StBGebV (möglicherweise auf eine Spanne von 30 EUR bis 70 EUR je angefangene halbe Stunde) angedacht (momentan beträgt die Spanne 19 EUR bis 46 EUR je angefangenen Stunde). Auch die Erstberatungsgebühr wird mit in die Überlegungen einbezogen. Diese Gebühr soll auf das Niveau der entsprechenden Gebühr bei Rechtsanwälten (190 EUR) angehoben werden.
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