· Fachbeitrag · Steuerberatervergütungsverordnung
Brüssel missfällt die Mindestgebühr der StBVV - und was passiert jetzt?
von Alexandra Buba, M.A., freie Wirtschaftsjournalistin, Nürnberg
| Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet (siehe KP 15, 129). Die Kommission kritisiert die Mindestgebühren der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Obwohl man das weitere Prozedere nicht vorhersehen kann, lässt sich schon jetzt vermuten, dass am Ende des Verfahrens die StBVV wohl moderat angepasst werden wird. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Mindestgebühr, die in der Praxis häufig unterschritten wird, überhaupt noch notwendig und zeitgemäß ist. |
Was bisher geschah
Mitte Juni bekam die ständige Vertretung Deutschlands in Brüssel Post: Die Kommission mahnte an, dass die nationalen Vorschriften unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen beinhalten. Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister in bestimmten Mitgliedstaaten erfüllen müssen, der Dienstleistungsrichtlinie zuwider. Betroffen ist nicht nur Deutschland, sondern auch fünf weitere Mitgliedstaaten.
Während den Kommissaren in Malta, Österreich und Zypern die Bestimmungen über die Beteiligung an einer Gesellschaft und die Verbote der berufsübergreifenden Zusammenarbeit für Architekten, Ingenieure und Patent-anwälte missfallen, sind es in Deutschland die verbindlichen Mindestpreise für Architekten, Ingenieure und Steuerberater.
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